Wahl und Ernennung des Prälaten des Opus Dei

Dieser Text erläutert den Prozess der Wahl und der Ernennung des Prälaten gemäß den Statuten des Opus Dei.

Sitz des Prälaten in der Prälaturkirche Maria vom Frieden.

Wenn ein Prälat des Opus Dei aus dem Amt scheidet, geht die Leitung der Prälatur auf denjenigen über, der das dem Prälaten nächstfolgende Amt bekleidet. Im vorliegenden Fall ist dies der Auxiliarvikar, Msgr. Fernando Ocáriz. Dieser hat innerhalb eines Monats einen Wahlkongress einzuberufen, der einen neuen Prälaten bestimmen soll. Die Wahl muss innerhalb von drei Monaten stattfinden (vgl. Statuten, Nr. 149, § 1-2).

Zum bevorstehenden Kongress kommen 194 Wahlberechtigte ‒ Laien und Priester ‒ aus 67 Ländern zusammen. Wahlberechtigte werden mit Zustimmung des Generalrates vom Prälaten ernannt; sie müssen wenigstens 32 Jahre alt sein und dem Opus Dei seit mindestens neun Jahren definitiv angehören. Sie sollen aus allen Ländern bzw. Regionen stammen, in denen das Opus Dei arbeitet (vgl. Statuten, Nr. 130, § 2). (Es gibt keine festgelegte Höchstzahl. Bei den früheren Wahlen betrug die Zahl der Delegierten etwa 100.)

Die Wahl erfolgt nach dem kanonischen Wahlsystem, wie es im Kirchengesetzbuch für die Besetzung von Kirchenämtern festgelegt ist (CIC, cann. 164-179). Das Eigenrecht spezifiziert diese allgemeinen Normen in einigen Aspekten. Insbesondere verlangt es, dass die Wahl vom Papst bestätigt werden muss (vgl. CIC, cann. 178-179; Ap. Konstitution Ut sit IV; Statuten, Nr. 130, § 1), da die Prälatur zur hierarchisch verfassten Struktur der Kirche gehört.

Das Wahlprozedere beginnt mit einer Plenarversammlung des zentralen Leitungsorgans der Frauen (Zentralassessorat). Dieses Gremium wird zurzeit von 38 Frauen aus 24 verschiedenen Nationen gebildet, darunter die Delegierten der Regionalleitungen. Jede schlägt aus freien Stücken einen oder mehrere Namen von Priestern vor, die sie als am geeignetsten für das Amt erachtet. Die Vorschläge werden dem Wahlkongress unterbreitet (vgl. Statuen, 130§3), der sie bei der Wahl berücksichtigt. Die Wahlberechtigten müssen persönlich anwesend sein; sie können sich nicht vertreten lassen (vgl. Statuten, Nr. 130, § 1).

Der künftige Prälat muss ein mindestens 40-jähriger Priester sein, der selber dem Generalkongress angehört und seit mindestens zehn Jahren Mitglied des Opus Dei ist, davon wenigstens fünf Jahre als Priester (vgl. Statuten, Nr. 131, 1°). Im Übrigen gelten die üblichen Kriterien für die Wahl eines katholischen Bischofs: Der Kandidat soll beispielhaft sein in der Nächstenliebe, der Frömmigkeit, der Liebe zur Kirche sowie der Treue zum katholischen Lehramt und zum Opus Dei.

Wenn die Wahl erfolgt ist und der Gewählte die Wahl annimmt, muss dieser die Bestätigung vom Papst einholen (vgl. Statuten, Nr. 130, § 4). Die päpstliche Bestätigung gilt als Ernennung und Einsetzung in das Amt (vgl. Statuten, Nr. 130, § 1).

Bis zur Wahl eines neuen Prälaten üben die bisherigen Leiterinnen und Leiter ihre Funktion weiter aus, sowohl auf zentraler wie auf regionaler Ebene. Der neue Prälat kann nach seiner Ernennung die betreffenden Personen in ihren Funktionen bestätigen oder durch andere ersetzen (vgl. Statuten 149§3). (Da das Opus Dei eine hierarchisch verfasste Jurisdiktionsstruktur der Kirche ist, gelten die verschiedenen Leitungsgremien kirchenrechtlich als Hilfsorgane des Prälaten; dieser ist das Zentrum und die Quelle der Einheit der Prälatur: vgl. Statuten, Nr. 125, § 1).

Laut Statuten (Nr. 132, § 3) soll der Prälat für seine Gläubigen „Lehrer und Vater“ sein; er soll sie aufrichtig in Christus lieben und bilden und auf diese Weise mit Freude sein Leben für sie hingeben.

Gemäß dem Kirchengesetzbuch (can. 295) leitet der Prälat das Opus Dei als dessen eigener Oberhirte (ordinarius proprius). Er besitzt die Vollmachten, die notwendig sind, damit das Opus Dei die ihm von der Kirche anvertraute pastorale Aufgabe erfüllen kann.

Diese Vollmacht (jurisdictio) erstreckt sich auf die in der Prälatur inkardinierten Priester und Diakone sowie auf die Laienmitglieder, die sich in der spezifischen apostolischen Arbeit des Opus Dei engagieren. Inhaltlich umfasst sie die Leitung der eigenen Priester und Diakone sowie die christliche Bildung und geistliche Begleitung der in die Prälatur eingegliederten Laien.

Da die Laienmitglieder der Prälatur Opus Dei Weltchristen sind, besitzen sie in Kirche und Gesellschaft denselben Status wie alle anderen gewöhnlichen Katholiken: Sie unterstehen unverändert der Leitung des Bischofs der Diözese, in der sie ihren Wohnsitz haben, und sind unabhängig in ihren familiären, beruflichen, kulturellen, sozialen und politischen Entscheidungen (vgl. Statuten Nr. 88, § 3).

Dem Opus Dei gehören weltweit rund 92.000 Laien sowie 2.100 Priester an. Es wurde 1928 vom hl. Josefmaria Escrivá (1902-1975) gegründet und 1982 von Papst Johannes Paul II. als Personalprälatur errichtet. Ziel des Opus Dei ist die Alltagsheiligung in Familie und Beruf.