Interview: Was ist eine Personalprälatur?

– mit Msgr. Carlos Errázuriz, Professor für Kirchenrecht an der Päpstlichen Universität Santa Croce in Rom. Der Autor zahlreicher Bücher ist außerdem Konsultor der vatikanischen Glaubens- und Gottesdienst-Kongregation sowie des Päpstlichen Rates für die Interpretation von Gesetzestexten.

Mit dem Osservatore Romano vom 28.11.1982 wurde die Errichtung der Prälatur öffentlich gemacht.

1. Was ist eine Personalprälatur?

Eine Personalprälatur ist in dem Sinne ein Teil der katholischen Kirche, dass sie von bestimmten Gläubigen gebildet wird und hierarchisch strukturiert ist. An der Spitze steht als Prinzip ihrer Einheit jeweils ein Oberhirte (Prälat), den Priester und Diakone unterstützen. Spezifisch für Personalprälaturen ist, dass sie ergänzend fördern, was die Bistümer für das christliche Leben und den Evangelisierungsauftrag der Kirche leisten. Dabei gehören die Gläubigen einer Personalprälatur weiterhin ihrer jeweiligen Diözese an.

Dieser ergänzende Charakter der Personalprälaturen kann unterschiedlichen Bedarfslagen entspringen, soll aber stets dem geistlichen Wohl der Gläubigen dienen. So könnte beispielsweise eine Personalprälatur geschaffen werden, um die Teilnahme von Gläubigen mit Migrationshintergrund am kirchlichen Leben zu fördern. Ein entsprechend qualifizierter Klerus würde sich dann um diese Christen kümmern. Oder eine vorhandene kirchliche Einrichtung mit eigenem Charisma – was bedeutet, dass sie als Geschenk Gottes an die Kirche entstanden ist – besitzt bereits die typischen Merkmale einer Personalprälatur, wie dies beim Opus Dei der Fall ist.

2. Wie entsteht eine Personalprälatur?

Die Kirche selbst trifft unter der Leitung des Papstes die Entscheidung, eine Personalprälatur mit dem Ziel wirksameren Dienstes an den Gläubigen zu errichten. Zuvor müssen die betroffenen Bischofskonferenzen befragt worden sein. Eine solche Entscheidung setzt natürlich die unabdingbaren Elemente einer Personalprälatur voraus, also eine Gemeinschaft von Gläubigen, denen ein Oberhirte (Prälat) vorsteht und den wiederum sein Klerus pastoral unterstützt, sowie ein spezifischer kirchlicher Bedarf.

3. Seit wann gibt es Personalprälaturen?

Zwar gab es schon vor dem Zweiten Vatikanum ähnliche hierarchische Strukturen von personalem Typus, doch geht diese Rechtsfigur auf einen apostolischen Impuls des Konzils zurück, der später in das heute geltende kirchliche Gesetzbuch aufgenommen wurde. Mit der Apostolischen Konstitution Ut sit vom 28. November 1982 errichtete dann Johannes Paul II. das Opus Dei als erste Personalprälatur.

4. Wie viele Personalprälaturen gibt es derzeit?

Bisher nur das Opus Dei. Das es noch nicht mehr sind, liegt an der Neuheit dieser Rechtsform. Die in Frage kommenden Einrichtungen müssen solide kirchliche Gebilde darstellen und sich harmonisch in die Bistümer einfügen, in denen sie tätig werden sollen. Außerdem gibt es andere kirchenamtliche Einrichtungen mit ähnlichem Aufbau, etwa die Militärordinariate. Auch sie sind personal und ergänzend zu den Diözesen strukturiert.

5. Personalprälaturen, Diözesen, religiöse Orden und kirchliche Bewegungen: Wo liegen da die Ähnlichkeiten und wo die Unterschiede?

Unabhängig von der Eigenart all dieser kirchlichen Körperschaften, hat jede davon Teil an Leben und Sendung der einen Kirche. Daher sind sie in die lebendige Communio der Kirche berufen und sollen wohlwollend miteinander umgehen.

Personalprälaturen und Diözesen sind beide hierarchisch strukturierte Körperschaften von Gläubigen. Die Diözesen sind Teilkirchen und umfassen alle Gläubigen eines bestimmten Territoriums. Die Personalprälaturen leben und wirken innerhalb von einer oder von mehreren Diözesen. Mit diesen arbeiten sie dadurch zusammen, dass sie ihr eigenes kirchliches Ziel verfolgen. Denn gerade so ergänzen das Wirken der Bistümer.

Die Gläubigen können Verbände mit unterschiedlichen kirchlichen Zielen und Aufgaben bilden, ohne dass diese Körperschaften von hierarchischer Natur wären, wie es Bistümer und Prälaturen sind. Die Zugehörigkeit zu bestimmten Verbänden bzw. Vereinigungen erfordert keine spezifische Berufung, etwa zu Bruderschaften und Wohlfahrtsvereinen. Andere setzen jedoch eine Berufung voraus, durch die die Mitglieder Anteil an einem bestimmten Charisma erhalten.

Die Orden und Kongregationen umfassen Gläubige, die ein besonderes Charisma bewegt, durch ihr Leben und ihr apostolisches Wirken öffentlich und förmlich Zeugnis abzulegen für die Radikalität des Evangeliums.

Die kirchlichen Bewegungen sind Vereinigungen charismatischen Ursprungs. Ihre Mitglieder sind Gläubige aller Art, besonders normale weltliche Laien, die untereinander brüderlich und apostolisch im Sinne ihres jeweiligen Charismas verbunden sind.

6. Was war das Opus Dei vor seiner Errichtung als Personalprälatur, und welcher Unterschied besteht zwischen den Statuten von 1950 und von heute?

Vom Moment der Gründung am 2. Oktober 1928 an war das Opus Dei im Keim nichts anderes als es heute in entfalteten Formen ist: ein Teil der Kirche, hierarchisch strukturiert und um ein Haupt geschart, damals den heiligen Gründer und Priester Josefmaria Escrivá. Dieses gesamtkirchliche Phänomen brauchte natürlich eine kirchliche Anerkennung. So war es folgerichtig, dass der Heilige Stuhl die Umformung zu einer hierarchischen Struktur an sich zog. Das war ein langwieriger Prozess, was bei einem so neuartigen Phänomen im Leben der Kirche nicht wundernehmen konnte.

Die Rechtsform Personalprälatur entspricht voll und ganz dem Wesen des Opus Dei. Zuvor war es als Säkularinstitut anerkannt worden. Damit waren zwei wichtige Elemente bestätigt: Dass Priester und Laien des Opus Dei derselben kirchlichen Körperschaft zugehörten und dass dem Priester an deren Spitze gewisse Leitungsbefugnisse zukamen. Die Statuten von 1950 enthielten zwar die unverfälschte Realität des Opus Dei, aber zusätzlich auch Elemente, die der Säkularität widersprachen, wie sie dem Charisma des Opus Dei eigen ist. Diese Elemente waren eingeführt worden, um die Einordnung unter die Säkularinstitute zu ermöglichen, sind jedoch aus den Statuten der Prälatur wieder restlos verschwunden.

7. Besitzt das Opus Dei als Prälatur mehr Autonomie? Ist es so etwas wie eine Kirche in der Kirche?

Kein Teil der Kirche ist eine „Kirche in der Kirche“, sondern gerade das Gegenteil: Alle knüpfen Bande der Gemeinschaft im Sinne der Gesamtkirche. Die Gläubigen des Opus Dei sind als solche sowohl Glieder der Universalkirche als auch ihres jeweiligen Bistums und fühlen sich auch so. Schließlich nehmen sie wie die anderen Gläubigen am kirchlichen Leben teil. Dabei ist nicht zu vergessen, dass diese Prälatur – möglicherweise anders als künftige Prälaturen – sich gerade nicht mit der ordentlichen Seelsorge befasst – also mit Taufen, Firmungen, Eheschließungen, Aussegnungen. Dagegen widmet sie sich der Bildung ihrer Angehörigen und aller, die sich deren Apostolaten zuwenden – und zwar mit Vorträgen und Kursen geistlicher Einkehr, den Studien der kirchlichen Wissenschaften, persönlicher geistlicher Leitung usw.

Autonomie in der Kirche ist immer in der Communio mit der Universalkirche und dem Papst wie auch mit den Teilkirchen und den Bischöfen zu verstehen. Bezüglich des Opus Dei gilt dies für seine legitime Autonomie, seiner kirchlichen Sendung nachzukommen, und ansonsten für die mehr oder weniger große Autonomie, die jedem Gläubigen persönlich wie auch jeder kirchlichen Körperschaft zukommt. Insofern besitzt das Opus Dei nun als Personalprälatur jene Autonomie, über die hierarchisch verfassten Strukturen der Kirche eben verfügen, deren Oberhäupter bischöfliche Vollmachten innehaben. Diese Autonomie ist anders als diejenige von Strukturen mit Verbandscharakter.

8. Und was ist die Sendung der Prälatur Opus Dei? Gibt es daran etwas Eigenes, das sonst in der Kirche nicht vorkommt?

Die Sendung der Prälatur Opus Dei ist die Heilssendung der Gesamtkirche. Sie wird umgesetzt entsprechend dem eigenen Charisma der Heiligung und des Apostolates in der Berufsarbeit und im gewöhnlichen Umfeld. Das Eigene von Charisma und Sendung des Opus Dei ist wie stets bei den Charismen eine Gabe Gottes. Er hat sie zuvörderst dem heiligen Josefmaria als dem Gründer, dann seinen geistlichen Töchtern und Söhnen anvertraut – und im Übrigen allen Menschen, die im größeren oder geringeren Maße daran teilnehmen. Es war nicht nur eine simple Entscheidung über Zweckmäßigkeiten, die zur Entstehung einer Prälatur führte, sondern dieses Charisma führte aus sich selbst heraus zur hierarchisch strukturierten Körperschaft von Gläubigen.

9. Wie und vom wem wird die Prälatur Opus Dei geleitet?

Wie bei allen Prälaturen liegt die Leitung bei einem Prälaten als Oberhirten und seinen Vikaren. Dabei stehen ihnen auf den verschiedenen Ebenen Räte zur Seite, in denen weitere Gläubige zusammenarbeiten, darunter zahlreiche Laien, Männer wie Frauen. Außerdem leisten die Laien bei der Organisation und unmittelbaren Umsetzung der Bildungsarbeit des Opus Dei einen entscheidenden Beitrag.

10. Und wie finanziert sie sich?

Wie die Diözesen und die anderen Prälaturen vor allem aus den Zuwendungen ihrer Gläubigen und andere Personen, die an ihrer Sendung mitwirken. [Anm.d.Übers.: Diese Antwort lässt das deutsche Kirchensteuersystem außer acht.] Apostolische Initiativen, bei denen die Prälatur lediglich die Garantie ihrer christlichen Prägung übernimmt, finanzieren sich auf dieselbe Weise wie die sonstigen Erziehungs-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen des betreffenden Landes.

11. Wer ist gegenüber dem Prälaten weisungsberechtigt und wer ernennt ihn?

Prälat und Prälatur hängen wie alle kirchlichen Gebietskörperschaften [Zirkumskriptionen] vom Heiligen Stuhl ab, das heißt vom Papst und der Kongregation für die Bischöfe. Letztere ist das federführende Amt für alle Angelegenheiten der Diözesen und Prälaturen.

Der Prälat wird vom Papst ernannt. Dem geht statutengemäß ein Auswahlverfahren voraus, wer der geeignetste Priester für dieses Amt ist. Daran sind auch Laien der Prälatur beteiligt. Danach kann der Papst den Prälaten zum Bischof ernennen. Das ist nicht nötig, entspricht aber sehr wohl dessen hierarchischer Sendung als Oberhirte. So war es bei den ersten beiden Prälaten, Álvaro del Portillo und Javier Echevarría.

12. Gehören auch Laien zur Prälatur oder nur Priester?

Beide gleichermaßen. Denn in der Prälatur verhält es sich nicht anders als in der Kirche insgesamt und allen ihren Teilen: Alle Gläubigen sind grundsätzlich gleich in Bezug auf ihre Würde und Sendung als Christen. Was das Priestertum angeht, liegt zugleich eine wesentliche Verschiedenheit vor, auf der die organische Zusammenarbeit von Priestern und Laien in der Sendung der Kirche aufbaut. So sagte Johannes Paul II. in Bezug auf die Prälatur Opus Dei: "In erster Linie möchte ich hervorheben, daß die Zugehörigkeit der Laienmitglieder sowohl zu ihrer jeweiligen Teilkirche als auch zur Prälatur, in der sie eingegliedert sind, zur Folge hat, daß die besondere Sendung der Prälatur in die Evangeliserungsbemühungen jeder Teilkirche mündet, wie dies das II. Vatikanische Konzil vorgesehen hat, als es die Einrichtung der Personalprälaturen ins Auge faßte" (Ansprache, 17.03.2001).

Fasste man Prälaturen ausschließlich als Priester-Organisationen auf, widerspräche das sowohl der Realität des Opus Dei wie auch der Neuheit und spezifischen Eigenart solcher Prälaturen. Nach dieser Sichtweise wären die Prälaturen Klerikerverbände, die Priester inkardinieren können. Derlei Institutionen sind sicher sehr wichtig für das Leben der Kirche, aber Prälaturen sind sie nicht – wegen ihres Vereinigungscharakters sowie ihrer ausschließlich klerikalen Beschaffenheit.

Andererseits gehört zum Opus Dei – und zwar untrennbar mit ihm verbunden – eine Klerikervereinigung, die Priestergesellschaft vom Heiligen Kreuz. Diese Gesellschaft betrifft allein das geistliche Leben ihrer Mitglieder. Sie verändert die pastorale Arbeit dieser Priester in keiner Weise. Mitglieder in dieser Vereinigung sind einerseits Priester der Prälatur, andererseits andere Weltpriester. Auch sie haben den Ruf zum Opus Dei empfangen, so dass sie gerade in ihrer Priesterberufung danach streben, heilig zu werden. Sie bilden keine Gruppe für sich, sondern fügen sich voll und ganz in ihre Diözese ein, die ja der Ort ihres kirchlichen Dienstes ist. Je mehr und je herzlicher sie ihrem Diözesanbischofs gehorchen, umso fruchtbarer kann ihre Arbeit werden. Denn seine Autorität ist für sie die einzig maßgebliche, unbeschadet ihrer brüderlichen Verbundenheit mit anderen Priestern.

13. Welchen Unterschied gibt es zwischen einem normalen, mehr oder weniger praktizierenden Katholiken und jemandem vom Opus Dei?

Eigentlich keinen. Ein Angehöriger des Opus Dei ist ja ein normaler Katholik, der im Rahmen seiner Berufung als Christ dem spezifischen Ruf gefolgt ist, Teil einer geistlichen Familie und ein guter Christ zu werden, der der Kirche dient. Dieser Ruf hebt ihn nicht von anderen Christen ab und wandelt seine Existenz auch nicht zu einem kirchlich-öffentlichen Zeichen der Nachfolge Christi um, wie das bei Ordensberufungen der Fall ist. Die Säkularität ist allen Mitgliedern des Opus Dei entscheidend wichtig, auch denen, die als Teil ihrer Berufung ehelos leben. Wenn unter normaler Katholik aber einer verstanden werden soll, der mit dem Herrn und der Kirche nicht so eng verbunden lebt, dann setzt sich ein Gläubiger der Prälatur Opus Dei entschieden davon ab. Er versteht es ja im Gegenteil als Teil seiner Aufgabe, andere daran zu erinnern, dass ein normaler Jünger Christi seinem Herrn bedingungslos folgen sollte. Ein derartiger Lebensstil mag überraschen, wenn man ihn nicht aus einem echt christlichen Blickwinkel betrachtet.

14. Wieso braucht man für die Mitgliedschaft in einer Prälatur eine spezifische Berufung?

Natürlich wäre diese Voraussetzung nicht für solche Personalprälaturen nötig, die aufgrund höchst unterschiedlicher Umstände entstehen könnten, etwa sozialer Gemeinsamkeiten ihrer Angehörigen.

Hingegen kann die Voraussetzung nötig sein, wenn die kirchliche Körperschaft selbst eine spezifische Berufung erfordert. Und das ist beim Opus Dei der Fall. Was vom Heiligen Geist kommt, erkennt die Kirche an und fördert es. Käme sie nicht von Gott, verlöre die ganze Prälatur Opus Dei ihre Existenzberechtigung.

15. Wozu verpflichtet man sich beim Eintritt ins Opus Dei?

Die Aufnahme in die Prälatur Opus Dei ist zuinnerst an eine persönliche Berufung des betreffenden Christen gebunden. Daher gehört zur Aufnahme die Festlegung, all das zu leben, was diese Berufung mit sich bringt. Nach außen spielt sich das immer nur auf der Ebene des kirchlichen Lebens der Person ab, betrifft also nicht ihre zeitlich zivilen Angelegenheiten. Es geht um Verpflichtungen in Bezug auf das spirituelle Leben, auf die eigene Bildung sowie auf die aktive Teilnahme an den apostolischen Aktivitäten der Prälatur. Das sind sämtlich Bereiche, in denen die katholischen Gläubigen frei sind, diesem oder jenem Weg zu folgen. Von daher harmoniert die Verpflichtung auf die Prälatur vollkommen mit allen anderen Pflichten. Das sind einmal Pflichten gegenüber Weltkirche und Bistum, aber auch die sonstigen Obliegenheiten, die jemand von Natur aus zukommen oder die er von sich aus übernommen hat. Die Bindung an das Opus Dei hilft dem Einzelnen ja gerade, seinen normalen Verantwortlichkeiten in Kirche und Zivilgesellschaft insgesamt nachzukommen.

Bei einem Teil der Mitglieder umfasst die Bindung auch die apostolische Ehelosigkeit und einen besonderen Grad der Verfügbarkehit im Dienst an den apostolischen Tätigkeiten der Prälatur.

16. Welche Beziehungen unterhält das Opus Dei als Institution mit den Bistümern? Stimmt es seine pastorale Arbeit auch mit Ordensinstituten und sonstigen kirchlichen Gruppierungen ab?

Wenn die Prälatur in einer Diözese präsent ist, fügt sie sich dort lebendig ein. Das Opus Dei hält laufenden Kontakt mit dem Bistum beziehungsweise dem Bischof. Die rechtsverbindliche Zustimmung des Bischofs braucht es außerdem, wenn es in einer Diözese beginnen oder neue Zentren aufmachen möchte. Entscheidend sind jedoch laufende Kontakte, weil sie zu einer reibungslosen Abstimmung mit dem Bistum und den pastoralen Zielen des Bischofs verhelfen.

Die Prälatur Opus Dei lebt in der Gemeinschaft mit allen kirchlichen Körperschaften, die im jeweiligen Bistum präsent sind. Im Rahmen der legitimen Autonomie aller Beteiligten bietet das Zusammenleben in der Diözese reichlich Gelegenheiten zu Kontakt und Zusammenarbeit. Das Opus Dei sondert sich nicht ab. Gerade weil es keine Vereinigung ist auch nicht so auftritt, können seine Mitglieder überall in kirchlichen Vereinigungen ihrer Wahl mitmachen, soweit sie eine säkulare Grundausrichtung haben.

17. Was hat ein Bistum vom Einsatz der Mitglieder des Opus Dei?

Die Arbeit, ja das ganze Leben der Mitglieder des Opus Dei ist – sofern sie ihrer Berufung treu sind – ein spirituelles und apostolisches Gut der Diözese, in der sie leben. Nicht anders als bei der immensen Mehrheit der Katholiken spielt sich dieser spirituelle Beitrag zum Wohl des Bistums im zivilen Leben ab. Genau so entspricht es dem Charisma des Opus Dei. In den Bereichen Familie, Kultur, Wirtschaft, Politik haben die Mitglieder des Opus Dei nämlich Freiheit und Autonomie wie alle anderen Bürger. Dort ist es, wo sie sich im Sinne des Evangeliums verausgaben, das heißt den anderen um Gottes willen dienen wollen.