Die Struktur der Prälatur

Die Prälatur wird von einem Prälaten mit Sitz in Rom geleitet, gemäß dem Kirchengesetzbuch und den spezifischen Statuten des Opus Dei.

Der Prälat des Opus Dei Msgr. Fernando Ocariz (rechts)

Die Leitungsvollmacht (Jurisdiktion) liegt beim Prälaten bzw. bei seinen Vikaren (Stellvertretern). Der Prälat des Opus Dei ist somit der Oberhirte ( Ordinarius proprius ) der Prälatur.

Der Prälat des Opus Dei ist seit dem 23. Januar 2017 Msgr. Fernando Ocáriz.

Der Auxiliarvikar ist Msgr.Mariano Fazio.

Der Generalvikar ist Antoni Pujals.

Der zentrale Sekretärvikar ist Jorge Gispert.

Die Kurie der Prälatur hat ihren Zentralsitz an der Viale Bruno Buozzi 73, I-00197 Rom (Italien).

Die Prälatur Opus Dei wird nach den Normen des allgemeinen Kirchenrechts, nach der Apostolischen Konstitution Ut sit und nach ihren eigenen Statuten, d.h. ihrem Eigenrecht, geleitet. Der Codex des Kanonischen Rechts 1983 enthält in den Artikeln 294-297 die allgemeinen Bestimmungen für Personalprälaturen.

Danach unterstehen Priester, die dem Presbyterium der Prälatur angehören, in vollem Umfang dem Prälaten. Dieser weist ihnen ihre pastoralen Aufgaben zu, die sie in Einheit mit der diözesanen Seelsorge wahrnehmen. Die Prälatur ist für ihren Unterhalt verantwortlich.

Die Laien des Opus Dei bleiben Gläubige der Diözesen, in denen sie wohnen. Sie unterstehen somit dem Diözesanbischof und den zivilen Autoritäten in derselben Weise und in denselben Fragen wie alle anderen Getauften der Diözese. Die Leitungsvollmacht des Prälaten erstreckt sich auf die von den Mitgliedern der Prälatur eingegangenen spezifischen Verpflichtungen.

In der Ausübung seines Amtes stützt sich der Prälat auf die Mitarbeit eines Rates von Frauen, Zentralassessorat genannt, und eines Rates von Männern, des sog. Generalrats. Beide Räte haben ihren Sitz in Rom.

IN DER AUSÜBUNG SEINES AMTES STÜTZT SICH DER PRÄLAT AUF DIE MITARBEIT EINES RATES VON FRAUEN, ZENTRALASSESSORAT GENANNT, UND EINES RATES VON MÄNNERN, DES SOG. GENERALRATS. BEIDE RÄTE HABEN IHREN SITZ IN ROM.

Dem zentralen Assessorat gehören an: Isabel Sánchez Serrano, María Díaz Soloaga, Nicola Waite, Fernanda Lopes, Kathryn Plazek; Susana López und Rosário Líbano Monteiro.

Den Generalrat bilden außer dem Generalvikar und dem Zentralen Sekretär-Vikar folgende Personen: Javier de Juan, Carlos Cavazzoli, Andrew Joseph Lair, Luis Romera und Julien Nagore.

Zudem werden regionale Delegierte für die derzeit 49 verschiedenen geografischen Gebiete ernannt, auf die sich die apostolische Arbeit der Prälatur aufteilt. Sie stammen aus mehr als 30 Ländern.

Die Leitung der Prälatur ist kollegial verfasst: Der Prälat und seine Vikare üben ihr Amt stets unter der Mitarbeit dieser Räte aus, die mehrheitlich aus Laien bestehen.

Im Regelfall findet alle acht Jahre ein Generalkongress statt, an dem Mitglieder aus den Ländern teilnehmen, in denen das Opus Dei tätig ist. Diese Kongresse prüfen die apostolische Arbeit der Prälatur im abgelaufenen Zeitraum und schlagen dem Prälaten Richtlinien für seine künftige pastorale Tätigkeit vor. Der Prälat besetzt während des Kongresses seine Räte neu.

Die Prälatur ist geografisch in sogenannte Regionen aufgeteilt, die zumeist mit einem Land zusammenfallen. Sie werden von einem Regionalvikar geleitet, wiederum unterstützt von zwei Räten, dem Regionalassessorat und der Regionalkommission. Große Regionen sind in Delegationen unterteilt, die die gleiche Leitungsstruktur wie die Regionen haben. Auf lokaler Ebene schließlich gliedert sich das Opus Dei in die einzelnen Niederlassungen, die sog. Zentren. Sie organisieren in ihrem Wirkungsbereich die Bildungsaktivitäten und gewährleisten die seelsorgliche Betreuung der Angehörigen des Opus Dei.

Es gibt Zentren für Frauen und solche für Männer. Jedes wird von einem Lokalrat geführt, dem ein Laie der Prälatur als Leiterin bzw. Leiter vorsteht und dem mindestens zwei weitere Laien der Prälatur angehören. Den spezifisch priesterlichen Dienst an den Menschen, die zu einem Zentrum gehören, leistet ein Priester der Prälatur, der dazu vom Prälaten bzw. seinem zuständigen Vikar bestimmt wird.

Mit Ausnahme des Prälaten, der auf Lebenszeit gewählt wird, sind alle Ämter zeitlich befristet.

Alle Angehörigen des Opus Dei kommen mit ihrer beruflichen Arbeit für ihren eigenen Unterhalt und den ihrer Familie auf. Daneben beteiligen sie sich zusammen mit den Mitarbeiter/innen des Opus Dei an den Ausgaben für die pastorale Arbeit der Prälatur. Diese Kosten beschränken sich im Wesentlichen auf die Ausbildung und materielle Absicherung der Priester, auf den Unterhalt der Sitze der zentralen und regionalen Leitungsorgane sowie auf die von der Prälatur gewährte Hilfe für Bedürftige. Selbstverständlich unterstützen die Mitglieder des Opus Dei wie die anderen Katholiken auch ihre Pfarrei oder fördern nach persönlichem Ermessen apostolische Initiativen ihrer Diözese oder von Ordensgemeinschaften.