Die Stellung des Opus Dei in der Kirche

Das Opus Dei entstand 1928. Es wurde 1941 vom Bischof von Madrid und 1947 vom Heiligen Stuhl approbiert. Seit 1982 ist es eine Personalprälatur der katholischen Kirche.

Menschen aus allen Erdteilen bei der Seligsprechung des Hl. Josefmaria.

Das Zweite Vatikanische Konzil schuf die Rechtsform der Personalprälatur, um die Realisierung spezifischer pastoraler Missionen zu ermöglichen. Die Personalprälaturen sind Teil der hierarchischen Struktur der Kirche. Sie setzen sich aus Laien und Priestern zusammen, die unter der Leitung eines Prälaten im Sinne des Ziels der Prälatur organisch zusammenwirken.

Die eigentliche Tätigkeit des Opus Dei besteht darin, seine Mitglieder zu bilden. Diesen ist es dann aufgegeben, an ihrem jeweiligen Platz in Kirche und Welt das Ideal der allgemeinen Berufung zur Heiligkeit zu verbreiten, in Form einer vielgestaltigen aposto­lischen Aktivität.

In aller Welt hat die apostolische Arbeit der Angehörigen der Prälatur – wie dasjenige vieler anderer Katholiken – mit der Gnade Gottes spürbare Auswirkungen auf die Lebendigkeit von Pfarrgemeinden und Bistümern: Sie bewirkt u.a. Hinwendungen zu Gott, eine regelmäßigere Teilnahme an der Eucharistiefeier, einen häufigeren Empfang der anderen Sakramente, die Ausbreitung des Evangeliums manchmal auch in glaubensferne Milieus, Solidarität mit Kranken und Bedürftigen, das Engagement in der Katechese und in anderen pfarrlichen Aktivitäten, die Mitarbeit bei diözesanen Organen usw.

Kennzeichnend für dieses Apostolat ist das spezifische Charisma des Opus Dei, nämlich die Heiligung im Alltag und besonders in der Arbeit.

Die Amtsträger der Prälatur fördern die Einheit ihrer Gläubigen mit den diözesanen Oberhirten. Insbesondere sollen sich alle mit den Anordnungen und Richtlinien der Diözesan­bischöfe und der Bischofs­konferenz vertraut machen und sie im Rahmen ihrer persönlichen, familiären und beruflichen Umstände in die Tat umsetzen.

Da die Prälatur mit einer ausschließlich geistlichen Aufgabe betraut ist, interveniert sie nicht in den zeitlichen Fragen, mit denen sich ihre Mitglieder befassen: Jedes einzelne Mitglied handelt in voller persönlicher Freiheit und Verantwortung.

Bezüglich der beruflichen Tätigkeit und der sozialen, politischen oder sonstigen Ansichten ihrer Angehörigen halten die Statuten der Prälatur fest, dass sie innerhalb der Grenzen der katholischen Glaubens- und Sittenlehre alle dieselbe volle Freiheit genießen wie die anderen katholischen Bürger. Die Leiter der Prälatur sind in keiner Weise berechtigt, in diesen Fragen auch nur Ratschläge zu erteilen.