Die Geschichte der Priestergesellschaft

Die Priestergesellschaft vom Heiligen Kreuz hat ihre Wurzeln in der Liebe des heiligen Josefmaria zu den Diözesanpriestern und im Gründungsereignis des 2. Oktober 1928, als Gott ihm zeigte, was das Opus Dei sein sollte. Ihr konkreter Ursprung fällt dann in das Jahr 1943.

Im April 1950 ließ Gott den Gründer des Werkes eine Möglichkeit zur Eingliederung der Diözesanpriester ins Opus Dei erkennen.

Der Gründer erkannte sehr bald, dass die Neuheit des Geistes des Opus Dei nach Priestern verlangte, die aus den Laien der eigenen Institution stammen und sich, ohne deshalb andere Menschen auszuschließen, in erster Linie der pastoralen Betreuung der Gläubigen des Werkes und seiner Apostolate widmen können (vgl. A. Vázquez der Prada, Der Gründer des Opus Dei, Bd. II, Köln 2004, S. 628f).

Am 14. Februar 1943 empfing der heilige Josefmaria, während er die heilige Messe feierte, eine besondere Erleuchtung Gottes, die das kirchenrechtliche Problem der Priesterweihe dieser Gläubigen des Opus Dei löste. Sie bestand darin, innerhalb des pastoralen Phänomens des Werkes eine Körperschaft von aus den Laienmitgliedern stammenden und in seinem Geist gebildeten Priestern zu schaffen, die bei voller Wahrung der Säkularität in die Institution integriert sein sollte. Diese Priester würden die seelsorgliche Betreuung der Mitglieder des Opus Dei und seiner Apostolate übernehmen. So entstand die Priestergesellschaft vom Heiligen Kreuz, die am 8. Dezember 1943 vom Bischof von Madrid errichtet wurde, nachdem sie am 11. Oktober desselben Jahres das nihil obstat des Heiligen Stuhles erhalten hatte.

Unterdessen verspürte der heilige Josefmaria das tiefe Verlangen, seinen Mitbrüdern in den Diözesen zu helfen. Seit 1939 hatte er einen Großteil seiner Zeit darauf verwendet, auf Einladung der Diözesanbischöfe in ganz Spanien viele geistliche Exerzitien für Priester zu predigen.

In Kenntnis der Nöte und Bedürfnisse der Weltpriester spielte der heilige Josefmaria in den Jahren 1948 und 1949 mit dem Gedanken, das Opus Dei, sobald es die endgültige päpstliche Approbation erhalten haben würde, zu verlassen, um eine Vereinigung für Weltpriester zu gründen (vgl. Vázquez de Prada, Der Gründer des Opus Dei, Bd. III, Köln 2008, S. 159-164).

Im April 1950 ließ Gott dann den Gründer erkennen, dass er dieses Opfer nicht bringen musste, weil sich die Möglichkeit auftat, die Diözesanpriester in das Werk selbst aufzunehmen. Er suchte beim Heiligen Stuhl darum an, und dieser approbierte am 16. Juni 1950, dass auch Diözesanpriester sich der Priestergesellschaft vom Heiligen Kreuz anschließen können.

Als der heilige Johannes Paul II. am 28. November 1982 das Opus Dei als Personalprälatur mit internationalem Wirkungsbereich errichtete, erlangte es seine definitive juristische Gestalt, die den säkularen Charakter des Werkes und seine organische Verfasstheit klar hervortreten lässt. Es besteht aus Priestern und Laien, Männern und Frauen der verschiedensten Berufe und gesellschaftlichen Stellungen. Die Priestergesellschaft vom Heiligen Kreuz erscheint in den Statuten des Opus Dei als eine eigene, mit der Prälatur innerlich verbundene Klerikervereinigung, der einerseits die Priester angehören, die das Presbyterium der Prälatur bilden (Gläubige des Opus Dei, die die Priesterweihe empfangen haben), und der sich andererseits Diözesanpriester anschließen können, die in der Ausübung ihres priesterlichen Dienstes gemäß dem Geist des Opus Dei nach der Heiligkeit streben wollen.